Kommunalrichtlinie nutzen

Förderberatung und Antragstellung

Sie möchten Fördergelder der Kommunalrichtlinie nutzen? Wir sind ihr Partner!

Wir bieten Kommunen, Landkreisen, kommunalen Eigenbetrieben wie etwa Stadtwerken, sowie öffentlichen, gemeinnützigen und kirchlichen Einrichtungen sowie Sportvereinen Hilfe und Unterstützung bei der Förderung durch die Kommunalrichtlinie des BMWK. Dies bis hin zur Antragstellung durch uns!

Millionen stehen zum Abruf bereit

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt die Bundesregierung seit 2008 den Klimaschutz in Städten und Gemeinden. Die Gelder werden über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) aus den Erlösen der CO2-Besteuerung zur Verfügung gestellt. Bis Ende 2020 waren dies 820 Millionen Euro. Die Kommunalrichtlinie wurde zum 1. Januar 2022 novelliert und bietet jetzt noch mehr Möglichkeiten, sie läuft zudem fünf Jahre, also bis zum Ende des Jahres 2027. Es stehen wieder dreistellige Millionenbeträge zur Verfügung, die auf Abruf warten!

Insbesondere kleine und mittelgroße Kommunen haben jedoch nicht immer die notwendigen Kapazitäten, um Fördermöglichkeiten zu recherchieren und den Prozess der Antragstellung zu bewältigen. Die Erfahrung zeigt, dass dies große Hürden sein können, da sie mit einer gewissen Einarbeitungszeit verbunden sind. Für die fehlt im Alltag oft die Zeit. Ein Zitat aus der Praxis: „Das ist zu kompliziert, das kriegen wir hier so nicht hin.“ – Unsere Experten kennen sowohl die Bandbreite der Förderschwerpunkte, zudem sind sie erfahren im Ausfüllen der elektronischen Antragsformulare bei easy-Online , dem Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln. An dieser Stelle können wir unterstützen.

Wie sieht unsere Unterstützung aus?

Ihr Vorteil: Sie sparen sich die Einarbeitungszeit in die Kommunalrichtlinie und in die Formalitäten des Antragverfahrens. Dies haben wir für Sie bereits getan. Profitieren Sie von diesen Kenntnissen.

Wir recherchieren nach ihren Vorgaben die möglichen Förderschwerpunkte. Sind diese ausgemacht, formulieren wir für Sie die Anträge, denn oft gibt es gleich mehrere passende Förderungen. Denn jeder Tatbestand bedarf eines eigenen Antrags. Die Anträge stimmen wir mit Ihnen ab und übernehmen bei Bedarf die Antragstellung im System easy-Online. Sie erhalten schließlich ein PDF-Dokument mit dem Antrag, welcher parallel noch einmal mit rechtsgültiger Unterschrift per Post an die Antragsstelle versendet werden muss.

Was kostet das?

Wir berechnen unseren Aufwand nach aufgewendeten Stunden, dies schafft Transparenz. Oft sind aber nicht mehr als 10 oder 20 Stunden notwendig, um den kompletten Prozess einschließlich Antragstellung abzubilden.

In einem Beispiel: für eine Kommune in NRW mit 100.000 Einwohnern haben wir 30 Stunden benötigt, um einen Antrag mit einem Fördervolumen von 630.000 Euro zu stellen.

Fazit: Es kostet wenig Geld, viel Geld zu bekommen.

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot. Kontaktieren Sie noch heute unser Team.

Was wird gefördert?

Es werden grundsätzlich strategische sowie investive Vorhaben gefördert. Strategische Vorhaben werden je nach Art der Förderung mit 40 bis 70 Prozent gefördert, investive Maßnahmen mit 20 – 70 Prozent. Generell gilt: Besonders finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 100 Prozent Förderung. In NRW sind dies etwa Kommunen, die unter der Haushaltssicherung stehen.

Einige Förderschwerpunkte haben wir hier zusammengestellt:

Strategische Maßnahmen

Ein Schwerpunkt der Kommunalrichtlinie ist die personelle Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Es wird Personal u. a. in diesen Bereichen bezuschusst:

  • Personal, dass sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert
  • Klimaschutzkoordinatoren auf Landkreisebene für kleine Kommunen ohne eigenes Klimaschutzmanagement
  • Klimaschutzmanager für die Umsetzung von thematischen Fokuskonzepten (Mobilität, Wärme, Abfall)
  • Zu strategischen Maßnahmen zählen auch:
  • Energiesparmaßnahmen an Schulen oder Kindergärten
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung durch Nutzerverhalten (50/50-Modell)
  • Sanierung von Lüftungsanlagen
  • Klimafreundliche Mobilität: Wallboxen etc., Fahrradständer etc.
  • Abfallwirtschaft, entsprechende Maßnahmen

Die novellierte Richtlinie bietet Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte wird die „ambitionierte Anpassung“ von Klimaschutzkonzepten an die neuen nationalen Klimaschutzziele bezuschusst, die vor 2017 entstanden sind.

Investive Maßnahmen

Konkret gewährt das BMU folgende Fördermittel für investive Maßnahmen in den Bereichen Energie, Abfall und Wasser/Abwasser:

  • Maßnahmen zur Sanierung, wie bspw. raumlufttechnischer Anlagen (auch Nachrüstung) oder Innen- und Hallenbeleuchtung (bspw. in Bädern)
  • Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz in Rechenzentren
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung, wie bspw. Klärschlammverwertung im Verbund, Errichtung einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung, Umstellung der Schlammtrocknung auf EE, Einsatz effizienter Querschnittstechnologien oder emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung, wie bspw. Einsatz energieeffizienter Aggregate oder systemische Optimierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft, wie bspw. Sammlung von Garten- und Grünabfällen, Errichtung von Bioabfallvergärungsanlagen oder optimierte Erfassung von Deponiegasen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, wie die Errichtung von Mobilitätsstationen

Kommunale Unternehmen sind für die meisten Förderschwerpunkte antragsberechtigt. Noch bis Ende 2022 sind die zu erbringenden Eigenmittelanteile auf 5 Prozent statt 15 Prozent reduziert, finanzschwache Kommunen sind in diesem Zeitraum gänzlich befreit (ansonsten 10 Prozent).

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