22. November 2022

Lesezeit: 2 Min.

Kategorien: Klimaneutralität

Mit dem neuen Förderpakt Klimaneutraler Mittelstand will das Wirtschaftsministerium NRW kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes auf ihrem Weg in Richtung Klimaneutralität unterstützen.

Das Förderpaket setzt dabei einen Fokus auf den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität, aber auch auf die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen und die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Die Konzepte sollen in einen zusammenfassenden Fahrplan für die Unternehmen mit Zielen und Zwischenzielen für Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 münden.

Diese möglichen Förderungen umfasst das neue Paket:

  1. Erstberatung zur klimaneutralen Transformation

Gefördert werden kann die technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation. In dieser Beratung soll es primär darum gehen, Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Potentialen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung von Abwärme und zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel innerhalb des Betriebs zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen aufzuzeigen.

Wer wird gefördert? Kleinunternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden und max. Jahresumsatz von 10 Mio.€

Wie hoch ist die Förderung? 65 Prozent der Beratungskosten, höchstens jedoch 10.000€.
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  1. Transformationskonzepte für die treibhausgasneutrale Produktion 2045

Gefördert werden kann die Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Transformation im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045. In den Konzepten sind prozessspezifische Potentiale, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel sowie und zum Carbon Management zu untersuchen und spezifische Maßnahmen zur Potenzialausschöpfung zu definieren.

Wer wird gefördert? Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden

Wie hoch ist die Förderung? 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Förderhöchstgrenze 60.000 Euro bzw. 65 Prozent bei gleicher Förderhöchstgrenze bei Kleinunternehmen
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  1. Wärmekonzepte

Förderbar ist die Erstellung von technisch-betriebswirtschaftlichen Konzepten zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme. Die Konzepte sollen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 hinführen. In den Konzepten sind u.a. die Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und/oder Kältebereitstellung und -nutzung und zum Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion zu prüfen. Optional kann außerdem die effiziente und CO2-mindernde externen Bereitstellung von Abwärme und/oder zur effizienten und CO2-mindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion geprüft werden.

Wer wird gefördert?
Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden

Wie hoch ist die Förderung?
maximal 50 Prozent, Förderhöchstgrenze von 25.000 Euro bzw. 45.000€ bei Inanspruchnahme Option oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 45.000 Euro Förderhöchstgrenze bei Kleinunternehmen
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  1. Fortbildungsprämie Wärmepumpe
    Gefördert werden kann die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nach Richtlinie VDI 4645-1 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“

Wer wird gefördert? Alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.
Was wird gefördert? 500€ pro Ausbildungstag, max. 1500€ je Beschäftigten
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  1. NRW.BANK Kredit „Weg vom Gas“

Förderbar sind Maßnahmen, die einer überwiegenden Umstellung in der Produktion vom Energieträger Gas auf erneuerbare Energien dienen, z.B.  Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung, in periphere Technologien zur Speicherung oder in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik).

Wer wird gefördert? Kleinunternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden

Wie hoch ist die Förderhöhe? Zinsgünstige Darlehen bis max. 2 Mio. € mit Tilgungsnachlass von 30% der Darlehenssumme (max. 200.000 €)

Besonderheit: Aus beihilferechtlichen Gründen ist eine parallele Inanspruchnahme des Kredits für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und einer Förderung nach dem EEG (EEG-Umlage) nicht möglich.
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Autorin: RA Pia Dagasan, prisma consult GmbH